Wie unser Service funktioniert
So einfach wie möglich, so effizient wie nötig!
Wir bieten dir einen reibungslosen und stressfreien Ablauf.
1
Erstgespräch und Terminvereinbarung
2
Kostenlose Vorbesichtigung
3
Angebot erstellen
4
Auftragserledigung zum Wunschtermin
5
Abnahme mit Zufriedenheitsgarantie
Deine Vorteile bei Clear Outs
Wir planen und setzen dein Projekt um, während du gleichzeitig von unseren Vorteilen profitierst. Möchtest du mehr über uns erfahren und wissen, was uns als zuverlässigen Auflösungspartner ausmacht? Im folgenden erfährst du alles wichtige zu Clear Outs.
Wir legen viel Wert auf faire und transparente Preisgestaltung. Im Rahmen der Besichtigung schauen wir uns an, welche Gegenstände noch einen passenden Wert besitzen und sich für eine Wiederverwendung oder Weiterveräußerung eignen. Die passenden Gegenstände werden fair und transparent mit deinen Kosten verrechnet. Ganz deiner Wünsche entsprechend.
Unsere Standorte
Wir sind in ganz Süddeutschland für dich unterwegs. Von München, über Augsburg, Ulm und Reutlingen bis hin nach Esslingen. Erfahre mehr über unsere Einsatzgebiete.
Häufig gestellte Fragen
Wir besichtigen vorerst das Objekt und erstellen dir ein unverbindliches Angebot. Erst mit der Auftragsvergabe entstehen Kosten. Diese richten sich nach Art und Umfang des Auftrags.
Nein wir berechnen grundsätzlich den Pauschalpreis als Festpreis. Darin sind die Besichtigung-Vor Ort, Arbeitsstunden sowie alle Gebühren zur Entsorgung inbegriffen.
Gebe uns Bescheid, sofern du Gegenstände in deinem Unternehmen hast, bei denen eine Wertanrechnung sinnvoll ist. Dabei kann es sich um Antiquitäten und/oder Sammlerobjekte handeln. Gerne zeigen wir dir die Möglichkeiten für den Verkauf auf oder verrechnen dies mit den Kosten der Räumung.
Auch Schicksalsschläge können zu Gewerbeauflösungen führen. Um dich vor der großen emotionalen Belastung zu schützen, empfehlen wir dir, an diesem Tag etwas anderes zu unternehmen. Selbstverständlich sind wir während unserer Anwesenheit für dich erreichbar und kontaktieren dich, sobald wir unsere Arbeiten abgeschlossen haben.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um die Räumung eines Nachlasses, können die Kosten über die Erbschaftssteuererklärung vom Finanzamt anteilig
berechnet werden.
Firmen und Betriebe können über ihre jährliche Umsatzsteuererklärung, eine professionelle Entrümpelung steuerlich abzusetzen. In jedem Fall, sollte dir die Rechnung für die Entrümpelung vorliegen. Ein Steuerberater ist hier
der richtige Ansprechpartner und beantwortet dir hierzu alle weiteren Fragen.